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Waldsteige Grundschule

Waldsteige Grundschule

Erweiterung der Notbetreuung ab 27.04.

Liebe Eltern, 

wie Sie meinem letzten Brief entnehmen konnten, wird der Unterrichtsbeginn an den Grundschulen erst zu einem noch nicht genannten Zeitpunkt starten. Dies bedeutet für Sie und Ihre Kinder leider weiterhin, dass zu Hause gelernt werden muss. 

Damit jedoch berufstätige Eltern entlastet werden, wird die Notbetreuung erweitert. Es haben somit nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten Anspruch auf Notbetreuung, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. 

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. 

Da auch in der Notbetreuung auf die Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden muss, wird die Gruppengröße leider beschränkt werden, die genaue Zahl erfahre ich bald. 

Vorrang haben Kinder, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist und Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben. 

Die neuen Regeln gelten erst ab Montag, 27.04.2020. 

Wenn Sie zu einer der genannten Gruppen gehören, melden Sie sich bitte bei mir oder 

den Klassenlehrern. 

Viele Grüße und bleibend Sie gesund! ☺ 

Jutta Preis - Rektorin 

Das offizielle Schreiben der Kultusministerin finden Sie auf der Seite des KM: https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2004%2020%20MIN%20Schreiben%20zur%20erweiterten%20Notbetreuung.pdf

 

Mitteilung der Schulleitung vom 16.04.2020 - Situation nach den Osterferien

Liebe Eltern,

ich hoffe, Sie alle hatten schöne Osterferien. 

Wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, wird der Schulbertrieb in Baden-Württemberg nicht wie ursprünglich vorgesehen am 20.April beginnen, sondern ist für die Grundschulen auf noch unbestimmte Zeit verschoben. Lediglich die Prüfungsklassen werden am 4. Mai starten. Für die Viertklässler aller Grundschulen ist der Start "danach" geplant, es gibt aber noch kein offizielles Datum.

Für Ihre Kinder bedeutet das, dass sie leider weiterhin zu Hause lernen müssen. Die Klassenlehreri*innen werden wieder die zu bearbeitenden Arbeitsblätter und Aufagben aus den Mathe- und Deutschbüchern in der Schule nach vorgegebenem Abholplan bereit legen.

Uns allen ist bewusst, dass dies weiterhin eine große Belastung auch für Sie als Eltern bedeutet. Bitte lassen Sie dennoch nicht nach, Ihre Kinder beim Lernen zu unterstützen, so wie Sie es bisher auch ganz toll gemacht haben. Ganz herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung!

Sobald ich weitere Informationen zum Unterrichtsbeginn habe, werde ich Sie natürlich sofort informieren.

 

Für heute liebe Grüße und bleiben Sie gesund!

Jutta Preis

Rektorin

 

Alle weiteren Details finden Sie auf der Seite des Kultusminsteriums: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+04+20+Informationen+zur+Wiederaufnahme+des+Schulbetriebs+ab+dem+4_+Mai+2020

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schulschließungen

Liebe Eltern,

auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Schulschließungen.

https://static.kultus-bw.de/corona.html

Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst:

"Welche Regelung gilt für Sozialkontakte im außerschulischen Bereich?

Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen."

Das bedeutet eben auch, dass die Kinder sich möglichst nicht zum Spielen treffen sollten...

"Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und Kitaschließung übernehmen?

Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen."

Gibt es Schülerinnen und Schüler, die von der Notfallbetreuung ausgeschlossen sind?

Ja. Schülerinnen und Schüler, 

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
  • mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur

sind von der Notfallbetreuung ausgeschlossen.

"Gilt die Schulschließung auch für Schulleitungen? Müssen Lehrkräfte weiterhin zur Schule kommen? Welche Folgen hat die allgemeine Aussetzung des Unterrichtsbetriebs für die Lehrkräfte und Schulleitungen?

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreichbar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulaufsicht gewährleisten zu können. Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie  

  • die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler 
  • die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten  
  • die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten  
  • die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien 
  • die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule."

All dies gilt im Übrigen auch für Lehrkräfte mit eigenen Kindern.

"Dürfen Schüler in der Zeit der Schulschließung in den Urlaub fahren?

Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben."

"Erhalte ich das Geld für das Mittagessen zurück, wenn mein Kind wegen der Schulschließung nicht daran teilnehmen kann?

Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen möglich."

Wir werden uns so schnell wie möglich darum kümmern und Sie dann in geeigneter Weise informieren.

 

Schulschließungen in Baden-Württemberg

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich den Medien entnehmen konnten, stellen alle Schulen in Baden-Württemberg den Unterricht ab Dienstag, 17.3.2020 ein.

"Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler [...] ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche." (Schreiben von Frau Dr. Eisenmann an die Schulen vom 13.3.2020)

Am Montag, 16.3.2020 gibt es bei uns an der Schule (wie auch schon letzten Freitag) noch eine Notfallbetreuung für alle Kinder, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben. Das soll auch dazu dienen, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen können, wie Sie die kommenden Wochen arbeiten können (Homeoffice...). Kernzeitbetreuung, Mittagessen und Nachmittagsangebot (AGs) finden nicht mehr statt.

Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Kinder bei den Großeltern betreuen zu lassen. Unser Gesundheitsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Personengruppe dringend geschützt werden muss. Außerdem ist davon abzuraten, dass sich Eltern bei der Betreuung der Kinder abwechseln und sich dann jeden Tag große Gruppen von Kindern bei verschiedenen Eltern aufhalten – auch so können wir das Virus nicht eindämmen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Schulschließungen nicht um Ferien handelt. Ihre Kinder bekommen von ihren Lehrkräften Aufgaben, die sie in dieser Zeit bearbeiten sollen. Wir erarbeiten außerdem Lösungen, wie wir Sie bestmöglich mit Lerninhalten und Aufgaben versorgen können, um Sie und Ihre Kinder zu unterstützen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für das große Verständnis und die Bereitschaft zur Mithilfe, die Sie uns schon seit Donnerstag entgegenbringen!

Herzliche Grüße,

Ihr Team der Waldsteige-Schule

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Seite des Kultusministeriums: https://static.kultus-bw.de/corona.html 

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