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Waldsteige Grundschule

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Häufige Fragen und Antworten zum Thema Schulschließungen

Liebe Eltern,

auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Schulschließungen.

https://static.kultus-bw.de/corona.html

Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst:

"Welche Regelung gilt für Sozialkontakte im außerschulischen Bereich?

Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen."

Das bedeutet eben auch, dass die Kinder sich möglichst nicht zum Spielen treffen sollten...

"Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und Kitaschließung übernehmen?

Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen."

Gibt es Schülerinnen und Schüler, die von der Notfallbetreuung ausgeschlossen sind?

Ja. Schülerinnen und Schüler, 

  • die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
  • mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur

sind von der Notfallbetreuung ausgeschlossen.

"Gilt die Schulschließung auch für Schulleitungen? Müssen Lehrkräfte weiterhin zur Schule kommen? Welche Folgen hat die allgemeine Aussetzung des Unterrichtsbetriebs für die Lehrkräfte und Schulleitungen?

Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreichbar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulaufsicht gewährleisten zu können. Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie  

  • die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler 
  • die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten  
  • die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten  
  • die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien 
  • die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule."

All dies gilt im Übrigen auch für Lehrkräfte mit eigenen Kindern.

"Dürfen Schüler in der Zeit der Schulschließung in den Urlaub fahren?

Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben."

"Erhalte ich das Geld für das Mittagessen zurück, wenn mein Kind wegen der Schulschließung nicht daran teilnehmen kann?

Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen möglich."

Wir werden uns so schnell wie möglich darum kümmern und Sie dann in geeigneter Weise informieren.

 

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